Lizenzvertrag für Endbenutzer

PRAETORIANS INFORMATION SECURITY

EXCELSHIELD CLIENT-ADD-IN SOFTWARE-VERTRIEBSVEREINBARUNG ( „VEREINBARUNG“)

HINWEIS: DIES IST EIN VERTRAG. LESEN SIE DEN TEXT BITTE SORGFÄLTIG. MIT DER ZUSTIMMUNG UNTEN AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG. DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE EINSCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DES VERTRIEBS (ZIFFER 2); DER GEWÄHRLEISTUNG (ZIFFER 4) UND DER HAFTUNG (ZIFFER 5). SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESE VEREINBARUNG WIE JEDE SCHRIFTLICHE, VON IHNEN AUSVERHANDELTE RECHTSKRÄFTIGE VEREINBARUNG DURCHSETZBAR IST. FALLS SIE NICHT MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, LEHNEN SIE DIESE VEREINBARUNG GEMÄSS DEN ANWEISUNGEN AN ENTSPRECHENDER STELLE AB. IN DIESEM FALL DÜRFEN SIE DIE EXCELSHIELD-CLIENT-ADD-IN-SOFTWARE (DIE „SOFTWARE“) NICHT VERTREIBEN.


1. Definitionen. „Software“ bezeichnet die neuste(n) Version(en) der ExcelShield Client-Add-In-Software, die Praetorians unter http://www.excelshield.de/excelshield/clientdownload.htm zum Download bereitgestellt hat. Maßgeblich ist dabei das Datum, an dem Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung akzeptieren. „Nutzen“ oder „Verwenden“ bezeichnet das Zugreifen auf die Software, das Installieren, Herunterladen und Kopieren der Software sowie das anderweitige Nutzen von Funktionalitäten der Software gemäß der Dokumentation. „Computer“ bezeichnet ein elektronisches Gerät, das Daten in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und zum Erzielen eines bestimmten Ergebnisses entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. „Praetorians“ steht für Praetorians Zelezny GesbR, eine nach österreichischem Recht gegründete Gesellschaft mit Hauptsitz in Wien, Österreich.

2. Vervielfältigungs- und Vertriebslizenz

2.1 Lizenz. Gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Praetorians Ihnen eine nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Vervielfältigung und zum Vertrieb der Software gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

2.1.1 Vertrieb. Gemäß den nachstehenden Einschränkungen sind Sie berechtigt, (a) ein Exemplar der Software auf Ihrem Dateiserver zu installieren, um die Software auf Computer im internen Netzwerk herunterzuladen und dort zu installieren, sowie (b) eine unbegrenzte Anzahl an Kopien der Software zu vervielfältigen und zu vertreiben. Vervielfältigung und Vertrieb können wie folgt durchgeführt werden: (i) im Bundle mit anderen Software-Programmen oder mit Microsoft® Excel-Arbeitsmappen auf elektronischem Wege (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das elektronische Herunterladen von Software-Programmen), (ii) im Bundle mit anderen Software-Programmen oder mit Microsoft® Excel-Arbeitsmappen auf physischen Medien, und (iii) auf Stand-Alone-Basis ausschließlich auf physischen Medien.

2.1.2 Einschränkungen. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verkaufen oder anderweitig eine Vergütung für die Software unmittelbar entgegenzunehmen.

2.1.3 Sie sind berechtigt, einen Link zur offiziellen Website von Praetorians anzugeben, um so die Endbenutzer zum Abrufen der Software über den elektronischen Download auf Stand-Alone-Basis anzuleiten (im Gegensatz zum Download über ein internes Netzwerk). Alle mit der Software vertriebenen Software-Programme und alle Websites, die einen Link zur Praetorians-Website enthalten, dürfen (a) keine Logos, Produktsignaturen oder Marken von Praetorians in stilisierter oder ursprünglicher Form enthalten, (b) keine illegalen, pornografischen, diffamierenden, gesetzeswidrigen oder bedrohlichen Inhalte, keine die Privatsphäre Dritter verletzenden Inhalte und keine rassistischen oder anderweitig bedenklichen oder anstößigen Inhalte enthalten sowie (c) keine Viren, Trojanischen Pferde, Würmer, Timebombs, Cancelbots oder andere Programmroutinen enthalten, mit denen Systeme, Daten oder personenbezogene Informationen beschädigt, schädigend gestört, abgefangen oder widerrechtlich enteignet werden.

2.1.4 Neue Versionen. Bei Einführung einer neuen Version der Software durch Praetorians haben Sie die Vervielfältigung und den Vertrieb der Software mit Eintreten des zeitlich früheren der nachfolgend genannten Ereignisse einzustellen: (a) mit Einführung der nächsten Version der Software, die im Bundle mit der Software angeboten wird, oder (b) sechs (6) Monate ab dem Datum der Handelseinführung der betreffenden neuen Version der Software durch Praetorians.

2.2 Keine Änderungen. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu adaptieren, zu übersetzen, zu ändern oder anderweitig abzuwandeln. Dies gilt ohne jegliche Einschränkung auch für das Entfernen des Installationsprogramms, der elektronischen Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, der Anzeige mit Informationen zum Programm sowie jeglicher Copyright-Vermerke oder anderer Hinweise auf Eigentumsrechte in der Software. Sie sind nicht berechtigt, Lizenzbedingungen für die Software festzulegen, denen zufolge Produkte, Technologien, Dienste, Dokumentationsunterlagen oder geistiges Eigentum (zusammenfassend als „Eigentum“ bezeichnet) einer anderen Lizenz unterliegen oder unterliegen müssen; darüber hinaus sind Sie nicht berechtigt, derartiges Eigentum anderweitig mit dritten Parteien gemeinsam zu verwenden oder zur Verfügung zu stellen.

2.3 Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln, ausgenommen soweit Sie gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen dürfen, diese Dekompilierung zur Herstellung der Operabilität der Software mit einem anderen Software-Programm unerläßlich ist und Sie zuvor die notwendigen Informationen zur Herstellung der Operabilität bei Praetorians angefordert haben, ohne daß Praetorians diese Informationen zur Verfügung gestellt hat. Praetorians behält sich das Recht vor, für die Bereitstellung dieser Informationen angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen. Alle derartigen von Praetorians bereitgestellten Informationen und alle bei einer zulässigen Dekompilierung von Ihnen ermittelten Informationen dürfen ausschließlich für den hier beschriebenen Zweck eingesetzt werden. Sie sind nicht berechtigt, die genannten Informationen einer dritten Partei gegenüber offen zu legen oder damit ein Software-Programm zu erstellen, das in wesentlichen Punkten mit dem Zweck der Software übereinstimmt.

2.4 Übertragung. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung zu vermieten, zu verleasen, abzutreten oder zu übertragen. Des Weiteren sind Sie nicht berechtigt, das Kopieren der Software insgesamt oder von Teilen der Software zu gestatten, ausgenommen in den hier explizit aufgeführten Fällen.

3. Geistiges Eigentum, Urheberrechte. Die Software und alle davon durch Sie angefertigten autorisierten Kopien sind geistiges Eigentum von Praetorians und ihren Lieferanten. Struktur, Aufbau und Code der Software stellen wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Praetorians und ihren Lieferanten dar. Die Software ist gesetzlich geschützt, insbesondere, aber ohne Beschränkung darauf, durch die Urheberrechtsgesetze Österreichs und anderer Länder, sowie durch Bestimmungen völkerrechtlicher Abkommen. Soweit nicht ausdrücklich ausgeführt, gewährt Ihnen diese Vereinbarung keine Rechte geistigen Eigentums an der Software. Praetorians und ihre Lieferanten behalten sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. Die Software wird Ihnen „wie besehen“ ("AS IS") zur Vervielfältigung und zum Vertrieb zur Verfügung gestellt. Praetorians schließt jegliche Gewährleistung hinsichtlich der Verwendbarkeit und Leistung der Software aus. PRAETORIANS UND IHRE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN WEDER EINE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER LEISTUNG DER SOFTWARE NOCH HINSICHTLICH DER MIT DER SOFTWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE. MIT AUSNAHMESOLCHER GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BESTIMMUNGEN, DIE NACH DEN IN IHRER RECHTSORDNUNG GELTENDEN GESETZEN NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN ODER DÜRFEN, ÜBERNEHMEN PRAETORIANS UND IHRE LIEFERANTEN KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BESTIMMUNGEN (AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN); DIES GILT INSBESONDERE, ABER OHNE BESCHRÄNKUNG DARAUF, FÜR DIE NICHT-VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE INTEGRATION, DIE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie verpflichten sich, keine Gewährleistungen (weder ausdrücklich noch konkludent) im Namen von Praetorians abzugeben. Die Bestimmungen in Ziffer 4 und Ziffer 5 gelten unabhängig von dem Grund einer Kündigung über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort, ohne jedoch damit ein Recht zur Weiternutzung der Software nach Ablauf dieser Vereinbarung zu implizieren oder zu verschaffen.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. PRAETORIANS UND IHRE LIEFERANTEN HAFTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FÜR JEDE ART FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENGE EINSPARUNGEN, SELBST WENN EIN VERTRETER VON PRAETORIANS ÜBER DIE MÖGLICHE ENTSTEHUNG SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER ANSPRÜCHE DRITTER INFORMIERT WURDE. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN IN DEM UMFANG, SOWEIT DIES NACH DEM IN IHRER RECHTSORDNUNG GELTENDEN RECHT ZULÄSSIG IST. DIE GESAMTE HAFTUNG VON PRAETORIANS UND IHREN LIEFERANTEN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG IST AUF DEN GGF. FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTETEN BETRAG BESCHRÄNKT. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, die auf Fahrlässigkeit von Praetorians beruht, oder im Falle unerlaubter betrügerischer Handlung. Praetorians handelt im Namen seiner Lieferanten ausschließlich zum Zweck der Freizeichnung, des Ausschlusses und/oder der Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen und Haftung gemäß dieser Vereinbarung, nicht jedoch in anderer Hinsicht oder für andere Zwecke. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, sofern vorhanden, oder setzen sich mit dem Praetorians-Kundenservice in Verbindung.

6. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung beruht auf und unterliegt dem jeweils geltenden materiellen Recht der Republik Österreich. Die zuständigen Gerichte der Republik Österreich haben jeweils die nicht ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen. Diese Vereinbarung unterliegt weder dem gesetzlichen Kollisionsrecht jedweder Rechtsordnungen noch dem Abkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Verkauf von Waren (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods); ihre Anwendbarkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Laufzeit. Diese Vereinbarung bleibt bis zu ihrer Kündigung in Kraft. Praetorians ist berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen (a) durch schriftliche Mitteilung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von neunzig (90) Tagen oder (b) fristlos, wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht erfüllen. Im Falle einer solchen Beendigung dieser Vereinbarung sind Sie verpflichtet, die Vervielfältigung und den Vertrieb der Software sowie jegliche Verwendung der Marke einzustellen, sowie auf Aufforderung von Praetorians alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software zu vernichten und eine Bestätigung über diese Vernichtung beizubringen.

8. Mitteilungen. Alle Aufforderungen und Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind persönlich, per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein (bei Benachrichtigungen von Praetorians an Sie auch per E-Mail) zu übermitteln und gelten wie folgt als zugegangen: unmittelbar bei persönlicher Zustellung; nach fünf Arbeitstagen bei Aufgabe zur Post; bei Empfang der Eingangsbestätigung im Falle elektronischer Übertragung. Mitteilungen an Praetorians sind an die folgende Adresse zu richten: Praetorians Zelezny GesbR, Linzer Strasse 178/5/6, 1140 Wien, Österreich. Mitteilungen von Praetorians an Sie werden an die Adresse gerichtet, die Sie zusammen mit dieser Vereinbarung angegeben haben. Sie sichern zu, daß die mit dieser Vereinbarung angegebenen personenbezogenen Daten zum Datum der Angabe richtig und aktuell sind.

9. Allgemeine Bestimmungen. Für den Fall, daß eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erkannt wird, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt hiervon weiterhin gültig und durchsetzbar. Diese Vereinbarung läßt die gesetzlichen Rechte jeder Partei, die in ihrer Eigenschaft als Verbraucher handelt, unberührt. Eine Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muß von einem bevollmächtigten Vertreter von Praetorians unterzeichnet werden. Für von Praetorians gewährte Lizenzen an Updates können zusätzliche bzw. andere Bestimmungen gelten. Diese Vereinbarung ist der gesamte Vertrag zwischen Ihnen und Praetorians über die Vervielfältigung und den Vertrieb der Software. Sie ersetzt alle anderen bisherigen Zusicherungen, Erörterungen, Mitteilungen oder Werbemitteilungen hinsichtlich der Software.

10. Prüfungsrecht. Sie verpflichten sich, auf Aufforderung von Praetorians oder eines bevollmächtigten Vertreters von Praetorians hin innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig zu dokumentieren und zu bestätigen, daß Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung erfüllen. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung werden Sie alle wirtschaftlich angemessenen Schritte unternehmen, um vollständige, eindeutige und richtige Aufzeichnungen hinsichtlich der Anzahl der in jedem Quartal vertriebenen Kopien der Software zu führen, so daß Praetorians in der Lage ist, die Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu überprüfen. Praetorians ist berechtigt, alle Ihre relevanten Bücher und Aufzeichnungen über die Vervielfältigung und den Vertrieb der Software zu prüfen und zu untersuchen. Die im Zusammenhang mit der Prüfung erhaltenen Informationen werden ausschließlich zu dem Zweck eingesetzt, die Rechte von Praetorians durchzusetzen und die Erfüllung bzw. ggf. Nichterfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch Sie festzustellen. Eine derartige Prüfung wird mit einer Vorankündigung von mindestens sieben (7) Tagen während der normalen Geschäftszeiten an Ihrem Standort und in einer Weise, die Ihre normalen Geschäftstätigkeiten nicht unangemessen stört, vorgenommen.

Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder weitere Informationen von Praetorians anfordern möchten, wenden Sie sich an den Kundendienst von Praetorians unter http://www.excelshield.com.

Praetorians und ExcelShield sind Marken oder eingetragene Marken von Praetorians Zelezny GesbR in Deutschland und/oder anderen Ländern.