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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen von Praetorians aufgrund von Bestellungen über das Internet oder andere Medien (E-Mail, Fax, Brief usw.) zugrunde.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für Beratungstätigkeiten (Consulting).

Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn Praetorians sie bestätigt oder wenn ihr durch Zusendung der Waren nachgekommen wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden einerseits und Bestätigung der Bestellung/Ausführung der Bestellung durch Praetorians andererseits.

Stellt sich heraus, daß die bestellte Ware nicht lieferbar ist, behält sich Praetorians den Rücktritt vom Vertrag vor. Praetorians wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige, vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die Praetorians nicht zu vertreten hat, so ist Praetorians zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und Praetorians dies nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird in solchen Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

Schadenersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Praetorians vorliegt.

Versand/Gefahrenübergang/Annahmeverzug

Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen bleibt in allen Fällen bei Praetorians, solange bis die Bestellung vom beauftragten Zustelldienst abgegeben wird.

Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist Praetorians berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält Praetorians sich das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist Praetorians berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an Praetorians für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 20,00 EUR zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält Praetorians sich das Recht vor, diese geltend zu machen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Das Entgelt ist ohne Abzüge, skonto- und spesenfrei auf ein von Praetorians genanntes Konto zur Überweisung zu bringen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundenen Bankspesen zu tragen.

Die Preise enthalten keine Kosten für Verpackung und Versand, Zölle, sonstige Einfuhrgebühren oder -steuern. Alle Preise sind in Euro falls nicht anders angegeben und können von Praetorians ohne gesonderte Mitteilung jederzeit verändert werden.

Praetorians liefert gegen Vorkasse oder auf Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Für Verbraucher ist Zahlung auf Rechnung nur ab 18 Jahren möglich. Bei Zahlung auf Rechnung prüft und bewertet Praetorians die Datenangaben der Besteller und pflegt bei berechtigtem Anlaß einen Datenaustausch mit anderen Organisationen und Unternehmen (Wirtschaftsauskunfteien o.ä.).

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Praetorians berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. der Europäischen Zentralbank zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von Praetorians gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.

Steht Praetorians ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so können wir pauschal 15% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von Praetorians gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage.

Rückgaberecht

Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Lieferung der bestellten Ware vom Vertrag zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung schriftlich (auch per E-Mail) innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.

Ein Rückgaberecht besteht nicht bei Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, und bei Leistungen, die online (z.B. Download von Software) übermittelt worden sind.

Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen von Praetorians Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis und sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

Lizenzbedingungen Software

Beim Kauf des Softwareprodukts erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM, Diskette, E-Mail, Download-Datei usw.), die zugehörige Dokumentation - sofern vorhanden - und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen.

Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle im Online-Shop oder den Internet-Seiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören Praetorians bzw. den jeweiligen Eigentümern. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung werden die jeweils beiliegenden Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlusts mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

Der Kunde erwirbt an dem gelieferten Softwareprogramm ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen der EULA (End User License Agreement), die regelmäßig den Produkten beigepackt sind. Das Anfertigen von Kopien ist grundsätzlich untersagt, nur die Anfertigung einer Sicherungskopie ist ausdrücklich gestattet. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufs die Nutzungsrechtsbeschränkung an seine Kunden weitergeben.

Gewährleistung/Haftungsausschluß

Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach Wahl von Praetorians auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Praetorians macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Praetorians übernimmt daher aufgrund der bekannten Komplexität der Software keine Zusicherung dahingehend, daß sich die Software im Einzelfall für einen bestimmten Zweck eignet oder eine Kompatibilität zu sämtlichen anderen Soft- oder Hardwareprodukten besteht oder sonst ein absolut störungsfreier Einsatz möglich ist. Sollten neuere Versionen der Software von Praetorians veröffentlicht werden, so begründet dies keinen Mangel der ursprünglich verkauften Software.

Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Einbau Praetorians schriftlich anzeigt werden. Unterbleibt eine Rüge innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt und sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Gewerbetreibende haben die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich Praetorians anzuzeigen. Versäumt der Unternehmer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich Praetorians anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung, Benutzung oder Veränderung oder auf Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen, es sei denn, Praetorians haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere haftet Praetorians nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferung.

Datenschutz

Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung. Preatorians verweist hierzu auf die auf der Webseite veröffentlichte Datenschutzerklärung.

Abtretung von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, Österreich. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

 

Fassung vom 1.1.2006

 

 

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